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           STF Schweißtechnische Fertigung GmbH
 
          
            
            
            
            
            
            
            
            
           
            
            Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der STF Schweißtechnische
              Fertigung GmbH, Chemnitz§ 1 Geltungsbereich
              Die AGB gelten für Verträge über Produktionsleistungen und
                damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
                schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.Werden im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen der STF GmbH
                und anderen Dritten als dem Auftraggeber begründet, so gelten gegenüber
                diesem Dritten die Bestimmungen des § 9 (Haftung) dieser Geschäftsbedingungen § 2 Umfang und Ausführung des Auftrages
              Gegenstand des Vertrages ist die vertraglich vereinbarte Leistung.Bei Auftragserteilung werden Vertragsgegenstand, Rahmenbedingungen und
                Leistungsumfang durch das Angebot bzw. durch schriftlich festgelegte änderungen
                im Angebot bestimmt. Vor- und nebenvertragliche Abreden sind immer schriftlich
                zu vereinbaren.Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Alle Beauftragungen
                werden, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind,
                nur zu den vertraglichen Bedingungen einschließlich dieser AGB ausgeführt.
                Formularmäßige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
                nicht Vertragsbestandteil und zwar auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich
                widersprochen wird.Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist die STF GmbH
                30 Tage an das Angebot gebunden.Vom Auftraggeber anzuliefernde Auftraggegenstände werden auf seine
                Kosten und auf seine Gefahr von ihm angeliefert. Nach Fertigstellung des
                vertraglichen Gegenstandes ist dieser auf Kosten und auf Gefahr des Auftraggebers
                von diesem abzuholen. Auf ausdrücklichen Wunsch lässt die STF GmbH
                die Rücksendung unter Berechnung von Fracht-, Rollgeld-, Verpackungs-,
                Transportversicherungs- und sonstigen Kosten auf Gefahr des Auftraggebers
                vornehmen. Dies bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.Der Auftragsgegenstand wird vor dem Verlassen der STF GmbH mittels Stichproben
                geprüft. Eine weitergehende Prüfung erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher
                schriftlicher Vereinbarung. Die stichprobenmäßige Ausgangsprüfung
                durch die STF GmbH entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht zur
                sofortigen Prüfung bei Abnahme der Leistung. § 3 Zeitraum, Termine
              Die Lieferzeit wird zwischen der STF GmbH und dem Auftraggeber einzelvertraglich
                vereinbart. Die Lieferzeit gilt jedoch nur als annähernd vereinbart
                und verlängert sich – auch innerhalb des Lieferverzuges – angemessen
                beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die die STF GmbH trotz der nach
                den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte.
                Als unvorhersehbare Hindernisse gelten unverschuldete und schwerwiegende
                Betriebsstörungen im eigenen Betrieb, wie z.B. durch Streik, Aussperrung,
                Unfälle, Transportschwierigkeiten, Mangel an Betriebsstoffen, Schwierigkeiten
                in der Energieversorgung sowie durch Betriebsstörungen, die im Betrieb
                der Zulieferer verursacht werden. Den Nachweis hierfür hat die STF GmbH
                zu führen.Stellt sich bei der Durchführung der Arbeiten heraus, dass die Erreichung
                des Vertragesziels objektiv unmöglich ist, ist die STF GmbH berechtigt,
                die Arbeiten einzustellen. Hierüber wird der Auftraggeber unverzüglich
                unterrichtet. Auftraggeber und die STF GmbH verpflichten sich, innerhalb
                einer dann schriftlich zu vereinbarenden Frist eine mögliche Fortführung
                der Arbeiten zu prüfen oder die Bedingungen zur Einstellung der Arbeiten
                zu vereinbaren. Einen Schadenersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus
                nicht herleiten. Im übrigen gilt die Unterrichtung als Kündigung
                aus wichtigem Grund mit den Folgen des § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  § 4 Vertragspreis
              Soweit bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich ein Festpreis/Pauschalvergütung
                vereinbart wurde, wird zu den von der STF GmbH bei Vertragsabschluss bekannt
                gegebenen Vergütungssätzen nach Leistungsaufwand abgerechnet. Verpackung-,
                Transport- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet.Die STF GmbH ist berechtigt, Teilbeträge für erbrachte Teilleistungen
                abzurechnen. Abweichungen hiervon sind schriftlich zu vereinbaren.Stellt sich bei der Erbringungen der vertraglichen Verpflichtung heraus,
                dass das Vertragsziel nur mit einer wesentlichen überschreitung der
                vertraglich vereinbarten Vergütung zu erreichen ist und dieser Umstand
                nicht in den Verantwortungsbereich der STF GmbH fällt, wird der Auftraggeber
                hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Innerhalb von 2 Wochen sind
                zwischen der STF GmbH und dem Auftraggeber Nachverhandlungen bezüglich
                
                des vertraglichen Leistungsgegenstandes durchzuführen. Wird bei diesen
                Nachverhandlungen keine Einigung erzielt, ist die STF GmbH berechtigt, bereits
                erbrachte Leistungen nach dem bei Vertragsschluss bekannt gegebenen Vergütungssätzen
                nach Leistungsaufwand abzurechnen. Diese Möglichkeit hat die STF GmbH
                unbenommen der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund
                gem. § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. § 3 Abs.
                3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet entsprechend Anwendung.Die Festpreise als auch die bei Vertragsabschluss bekannt gegebenen Vergütungssätze
                verstehen sich ab Werk ausschließlich Mehrwertsteuer sowie ausschließlich
                Kosten für Verpackung und Transport. Abweichende Regelungen hiervon
                bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. § 5 Zahlung
              Die STF GmbH ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf Vergütung
                und Auslagenersatz zu verlangen sowie die Auslieferung des vertraglich erbrachten
                Werkes von der vollen Befriedigung der eigenen vertraglichen Ansprüche
                abhängig zu machen.Eine Aufrechnung gegen Forderungen der STF GmbH ist nur mit unbestrittenen
                und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Auftraggeber
                hat kein Zurückbehaltungsrecht an Geld, Gegenständen oder Rechten.Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug an dem vertraglich
                vereinbarten konkreten Zahlungstermin fällig. Wird der Zahlungstermin
                um mehr als 15 Tage überschritten, werden Verzugszinsen in Höhe
                von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-überleitungsgesetzes
                berechnet. Der STF GmbH bleibt es unbenommen, gegenüber dem Auftraggeber
                einen höheren Zinssatz als Verzugsschaden geltend zu machen. Die STF
                GmbH hat hierüber Nachweis zu führen.Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. § 6 Ergebnis, Teilleistungen, Erfüllungsort
              Erfüllungsort sowie Leistungsort ist der Sitz der STF GmbH. Abweichungen
                hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen.Die Annahme des vertraglichen Gegenstandes bzw. der vertraglichen Leistung
                gilt als Abnahme. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen
                schriftlichen Vereinbarung. Bei der schriftlichen Vereinbarung einer gesonderten Abnahme erfolgt diese
                bei der STF GmbH. Abweichungen hiervon bedürfen wiederum der schriftlichen
                Vereinbarung.
Eine Abnahme erfolgt auch dann, wenn der Auftraggeber es unterlässt,
                dies zu erklären. Insbesondere gilt als Abnahme, wenn der Auftraggeber
                die erbrachte Leistung bzw. den vertraglichen erbrachten Gegenstand weiter
                veräußert, weiter gibt, weiterverarbeitet oder anderweitig in
                Gebrauch nimmt. § 7 Eigentumsvorbehalt
              Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglich
                vereinbarten Vergütung das Eigentum der STF GmbH. Bei Zahlungsunfähigkeit
                des Auftraggebers ist die STF GmbH berechtigt, neben dem Zahlungsanspruch
                die Herausgabe der gelieferten Ware bzw. des gelieferten Produktes zu verlangen,
                diese zu verwerten und den Erlös auf den Rechnungsbetrag zu verrechnen.Sämtliche Forderungen, die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung
                der Vorbehaltssache erwachsen, werden in Höhe der Gesamtforderung der
                STF GmbH an diese abgetreten.Verlustbeschädigung, Pfändung oder sonstige Beeinträchtigungen
                der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren/Produkte sind der STF GmbH
                unverzüglich anzuzeigen. Die aus der Geltendmachung von Ansprüchen
                der STF GmbH entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.  § 8 Gewährleistung
              Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der
                Abnahme. Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug beginnt die Frist
                mit Fertigstellung seitens der STF GmbH.Die STF GmbH beseitigt die innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetretenen
                Mängel, die von ihr verursacht sind, in angemessener Frist und auf ihre
                Kosten. Der Zugang der vom Auftraggeber zu begründenden Mängelrüge
                bei der STF GmbH ist für Einhaltung der Gewährleistungsfrist maßgeblich.
                Die Beweislast obliegt dem Auftraggeber.Mängel im Zeitpunkt der Abnahme sind vom Auftraggeber unverzüglich
                der STF GmbH schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzüglich
                nach deren Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 6 Monaten nach
                erfolgter Abnahme schriftlich zu rügen. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung
                trotz Einräumung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung und nochmaliger
                Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung, kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung
                des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Vergütung
                (Minderung) verlangen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche
                wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Fehlens
                einer zugesicherten Eigenschaft zwingend gehaftet wird. Dasselbe gilt in
                den Fällen, in denen eine Nachbesserung unmöglich ist oder ernsthaft
                oder endgültig verweigert wird. Bei jeder Mängelanzeige ist die
                STF GmbH zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Die Gewährleistungsfristen
                und Gewährleistungsbeschränkungen gelten auch für getätigte
                Nachbesserungen. Eine neue Gewährleistungsfrist beginnt jedoch nicht
                zu laufen.Die STF GmbH gewährleistet nicht für solche Mängel, die
                ursächlich auf ein Handeln des Auftraggebers zurückzuführen
                sind oder solche Mängel, die bei der Abnahme dem Auftraggeber bekannt
                waren, aber erst nach der Abnahme geltend gemacht werden.Vom Auftraggeber gelieferte Auftragsgegenstände bzw. Materialien werden
                durch die STF GmbH mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Kann die vertraglich
                vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, weila) der Auftraggeber Angaben in den technischen Unterlagen unvollständig
                oder unrichtig machte
 b) Die STF GmbH versteckte Fehler in dem vom Auftraggeber gelieferten Werkstück/Material
                vor Durchführung der Arbeiten nicht kannte und nicht kennen konnte oder
 c) Eigenschaften, die Konstruktion oder den Zustand des vom Auftraggeber
                gelieferten Auftragsgegenstandes bzw. des vom Auftraggeber gelieferten Materials
                die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung unmöglich macht
                und die STF GmbH dies weder wusste noch wissen konnte,
 so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen dennoch zu vergüten.
 Sollten sich Nachbehandlungen, der vom Auftraggeber gelieferten Auftragsgegenstände
                bzw. des gelieferten Materials erforderlich machen, kann der Auftraggeber
                die STF GmbH damit beauftragen. Dies bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
                Vereinbarung. Die STF GmbH ist bezüglich der Nachbehandlung berechtigt,
                dies dem Auftraggeber gesondert nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Werden beanstandete Werkstücke bzw. Leistungen seitens des Auftraggebers
                ohne schriftliche Zustimmung der STF GmbH be- oder weiterverarbeitet, erlischt
                die Gewährleistung. § 9 Haftung
              Die STF GmbH haftet nur für Schäden, die durch eigenes grob fahrlässiges
                oder vorsätzliches Verhalten oder das seiner Erfüllungsgehilfe
                verursacht wurden.Die STF GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die der
                Auftraggeber aufgrund mangelhafter Leistung von Unterauftragnehmern der STF
                GmbH erleidet. Sämtliche diesbezügliche Ansprüche der STF
                GmbH gegen den Unterauftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund werden an
                den Auftraggeber abgetreten und sind von diesem fristgemäß, erforderlichenfalls
                gerichtlich auf seine Kosten geltend zu machen. Die Abtretung umfasst insbesondere
                Ansprüche auf Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages),
                Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), Schadenersatz sowie positiver Vertragsverletzung.Die Haftung der STF GmbH ist auf die vertraglich vereinbarte Vergütung
                begrenzt. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind ausdrücklich schriftlich
                zu vereinbaren. Die Haftungssumme ist jedoch begrenzt, als dass die STF GmbH
                hierfür Deckungsschutz bei einem zugelassenen Versicherer erhalten kann.
                Mehraufwendungen (Versicherungsprämien etc.), welche der STF GmbH aufgrund
                der einzelvertraglichen Vereinbarungen, aufgrund einer höheren Haftungssumme
                entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.Sollte der Auftraggeber der STF GmbH technische Unterlagen für die
                Durchführung an vom Auftraggeber gelieferten Auftragsgegenständen
                bzw. vom Auftraggeber gelieferten Materials zur Verfügung stellen, haftet
                der Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben,
                welche für eine Erbringung der Leistung nach der Regeln der Technik
                durch die STF GmbH erforderlich sind. In der Ausführung vertraglich
                gesondert übernommener Qualitäts- und Ausgangskontrollen liegt
                nicht gleichzeitig die Haftung für Folgeschäden. Der Auftraggeber
                ist seinerseits verpflichtet die für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
                erforderliche Prüfung vorzunehmen. Schäden, die an Gegenständen
                entstehen, die nicht mit der Leistung der STF GmbH identisch sind, werden
                nicht anerkannt.Soweit nicht anders vereinbart, haftet die STF GmbH nicht für Schäden,
                die bei der Durchführung von Arbeiten an von dem Besteller angelieferten
                Werkstücken entstehen, insbesondere ist die STF GmbH nicht zum Ersatz
                etwa verdorbener Werkstücke verpflichtet.Alle von der STF GmbH angenommenen Werkaufträge stehen unter dem Vorbehalt
                der technischen Durchführbarkeit. Gelingt STF GmbH die Durchführung
                eines Auftrages unter Anwendung des jeweiligen Standes der Technik nicht,
                und war dies für uns bei Auftragsannahme nicht vorhersehbar, so kann
                der Besteller hieraus keinerlei Ansprüche gegen STF GmbH herleiten.
                Er hat der STF GmbH dann ihre Auslagen zu ersetzen. § 10 GeheimhaltungDer Auftraggeber und die STF GmbH verpflichten sich, alle in Realisierung
              des Vertrages erhaltenen mündlichen und schriftlichen Informationen und
              Mitteilungen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, es sei denn,
              diese Informationen sind auf andere Weise allgemein bekannt geworden, oder
              der Auftraggeber oder die STF GmbH haben schriftlich auf ihre Geheimhaltung
              verzichtet.Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Personen, Einrichtungen u.a. an die
              eine Weitergabe der Informationen zur Erreichung des Vertragszwecks durch die
              STF GmbH notwendig ist.
 § 11 Kündigung
              Die STF GmbH und der Auftraggeber sind berechtigt, das Vertragsverhältnis
                unter Einbehaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich
                zu kündigen.Die STF GmbH ist berechtigt aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis
                außerordentlich zu kündigen. Als wichtige Kündigungsgründe gelten insbesonderea) Fehlen der vereinbarten Mitwirkungshandlung des Vertragspartners und der
                daraus resultierenden objektiven Gefährdung des vertraglich vereinbarten
                Leistungsziels.
 b) Nicht oder nicht fristgemäße Zahlung von Vorschüssen und
                Teilzahlungen/Abschlagszahlungen.
 c) Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine durch den Auftraggeber
 d) Annahmeverzug des Auftraggebers
Nach erfolgter wirksamer Kündigung übergibt die STF GmbH dem
                Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistung innerhalb
                einer zu vereinbarenden Frist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an die
                STF GmbH die bis dahin entstandenen Teilleistungen und Auslagen zu vergüten. § 649
                BGB findet entsprechend Anwendung.Jeder Vertragspartner ist im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund
                verpflichtet, dem anderen Vertragspartner zum Zwecke der Vertragserfüllung
                vorübergehend zur Verfügung gestellte Sachen unverzüglich
                zurückzugeben.Die STF GmbH erstattet vorausgezahlte Geldbeträge, soweit diese die
                bis dahin entstandenen oder anteiligen Vergütungsansprüche übersteigen,
                zurück.Weitere Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.  §       12 Schlussbestimmungen
              Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Vertragspartner in Kraft. Maßgebliches
                Datum ist dasjenige des Vorliegens der letzten Unterschrift als Wirksamkeitserfordernis.Erfüllungsort für alle Leistungen, Lieferungen und Zahlungen
                ist der Ort der Niederlassung der STF GmbH.Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Chemnitz, wenn der Auftraggeber
                Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger
                eines öffentlich – rechtlichen Sondervermögens ist, oder seinen
                Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des übereinkommens
                der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
                Warenverkauf (UN-Kaufrecht) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.Die STF GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten
                Leistung Erfüllungsgehilfen beizuziehen.Die Rechte und Pflichten aus einem zwischen der STF GmbH und dem Auftraggeber
                geschlossenen Vertrages gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger über.Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.Sollte eine oder mehrere Vorschriften dieser AGB unwirksam sein oder werden,
                so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im übrigen nicht berührt.
                Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine oder mehrere Bestimmungen
                treffen, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten
                kommt. |  |